Einspruchverfahren
Ein Einspruch kann sich z.B. auf die Nicht-Anerkennung von festgestellten Abweichungen seitens des Kunden, einen durch den Kunden reklamierten Auditbericht oder die Nicht-Erteilung einer Zertifizierung beziehen.
In der vorliegenden VA wird beschrieben, wie Einsprüche entgegenzunehmen und zu beurteilen sowie Entscheidungen über diese Einsprüche zu treffen sind. Dieser Vorgang unterliegt der besonderen Vertraulichkeit.
Einsprüche werden immer von einer anderen Person bearbeitet, als diejenigen, die an der ersten Entscheidung und am Auditprozess beteiligt waren.
Ein Einspruch wird immer von der Zertifizierungsstelle selbst erledigt. Jeder Einspruch wird immer mit einer Zertifizierungsentscheidung abgeschlossen werden.
Unabhängig von der Art des Einspruchs und Ihrer Berechtigung dürfen dem Einspruchsführer weder unmittelbar noch mittelbar Benachteiligungen aus der Einspruchsführung und den daraus resultierenden Entscheidungen entstehen.
Der Zugangsweg zum Einspruchsverfahren hat schriftlich zu erfolgen bitte per Mail an: info@wieso-cert.de
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der VA Einspruchsverfahren.